Projektziel und Notwendigkeit
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Vorplanung zur Neubaustrecke Frankfurt‑Mannheim die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im stark frequentierten Schienenverkehrskorridor zwischen Rhein/Main und Rhein/Neckar beschlossen. Ziel ist es, die überlasteten Bestandsstrecken Riedbahn und Main‑Neckar‑Bahn zu entlasten und gleichzeitig die Trennung von Personen‑ und Güterverkehr zu ermöglichen.
Geplante Trassenführung
Entlang der empfohlenen Vorzugsvariante verläuft die Strecke ab Neu‑Isenburg‑Zeppelinheim parallel zur Autobahn A5, wechselt bei Darmstadt auf die Trasse der A67 und führt anschließend in einem Tunnel östlich von Einhausen unter der Weschnitz hindurch. Dort wechselt die Strecke die Seitenlage zur Autobahn und verläuft weiter unterirdisch durch den Lorscher/Lampertheimer Wald bis nach Mannheim‑Blumenau, wo sie in die Bestandsstrecke Riedbahn einbindet.
Technische Ausgestaltung
Die geplante zweigleisige Strecke soll für Zuggeschwindigkeiten bis zu 300 km/h ausgelegt werden und vorwiegend im Tagesverkehr den Fernpersonenverkehr bedienen, während in den Nachtstunden der Güterverkehr auf die neue Trasse verlagert werden soll. Darmstadt wird über eine Nord‑ und eine Südanbindung an das Personenverkehrsnetz angeschlossen; für den Güterverkehr aus Richtung Mainz ist die sogenannte Weiterstädter Kurve vorgesehen.
Wirtschaftliche Bewertung
Der Gesamtwertumfang des Projekts wird mit 8,05 Milliarden Euro angegeben, die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2037 geplant. Im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung wurde ein volkswirtschaftliches Nutzen‑Kosten‑Verhältnis von 1,1 ermittelt.
Empfehlungen des Eisenbahn‑Bundesamtes
Nach Angaben des Eisenbahn‑Bundesamtes erfüllt die Vorzugsvariante der DB InfraGO AG die Projektziele und die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Das Amt bewertet die Variante als wirtschaftlich und sparsam und empfiehlt dem Bund, die Variante als Grundlage für die weitere Planung zu bestätigen.
Weitere Rahmenbedingungen
Weitergehende Forderungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, werden laut Bericht ausdrücklich ausgeschlossen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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