Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gewaltschutzes vorgestellt, der elektronische Aufenthaltsüberwachung und erweiterte Maßnahmen zur Täterarbeit vorsieht.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter die für eine permanente elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel stets betriebsbereit bei sich führen müssen.

Pflicht zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen

Der Entwurf schafft eine Rechtsgrundlage, nach der Familiengerichte Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen oder an einer Gewaltpräventionsberatung teilzunehmen.

Erhöhte Strafrahmen

Verstöße gegen bestehende Gewaltschutzanordnungen sollen mit einem höheren Strafrahmen geahndet werden, um die Durchsetzung der Schutzmaßnahmen zu stärken.

Auskunft aus dem Waffenregister

Familiengerichte erhalten die Möglichkeit, im Rahmen von Gefährdungsanalysen in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen Auskünfte aus dem Waffenregister anzufordern.

Weiteres Vorgehen

Der Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren weiter diskutiert, bevor er dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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