Der Deutsche Bundestag hat am 1. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Zollverwaltung und Bekämpfung der Finanzkriminalität verabschiedet. Ziel sei die Verbesserung der Position Deutschlands als Wirtschafts- und Finanzstandort sowie der Schutz des Rechtsstaats, so die Begründung der Bundesregierung.
Neuorganisation der Generalzolldirektion
Der Entwurf sieht vor, die Generalzolldirektion in zwei Fachstränge zu gliedern – „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“. Diese Struktur soll sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene einheitlich umgesetzt werden.
Zusammenlegung von Zollämtern
Die bisher 49 örtlichen Zollbehörden, darunter 41 Hauptzollämter und acht Zollfahndungsämter, sollen zu 41 leistungsstarken Zolldirektionen zusammengelegt werden. Die neuen Einheiten erhalten spezialisierte Aufgabenportfolios im Bereich Sicherheit und Vollzug.
Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bleibt als eigenständige Organisationseinheit erhalten. Ihre personelle und haushälterische Ausstattung soll unverändert verstärkt werden, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiterhin zu bekämpfen.
Einrichtung spezialisierter Geldwäscheeinheiten
Bei den Ortsbehörden des Zolls werden spezialisierte Einheiten eingerichtet, die komplexe internationale Geldwäschefälle untersuchen. Zudem soll der Datenaustausch mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen verbessert werden.
Erweiterte Befugnisse und Präventionsaufgaben
Mit dem neuen Paragrafen 5a erhält die Zollverwaltung die Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz des Vertrauens in den Rechtsstaat und das Wirtschafts‑ und Finanzsystem zu ergreifen. Dazu gehört die präventive Aufklärung über Risiken bei der Einbringung von Vermögensgegenständen, deren Herkunft zweifelhaft ist, unabhängig von einem Strafverfahren.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung betont, dass die geplanten Änderungen die Effizienz und Schlagkraft der Zollbehörden erhöhen und damit die Bekämpfung von Geldwäsche und Schwarzarbeit stärken sollen. Gleichzeitig soll die Maßnahme die Attraktivität des Landes für Unternehmen und Investoren sichern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung