Am 25. Juni 2026 teilte die Bundesregierung mit, dass sie ein Primärversorgungsystem einführen will, um den Zugang zu Fachärzten bedarfsgerecht zu gestalten und Wartezeiten bei dringlichen fachärztlichen Anliegen zu verkürzen. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Ziele des Vorhabens
Das System soll einerseits den Zugang zu Fachärzten nach medizinischem Bedarf ermöglichen und andererseits Arzt und Praxispersonal entlasten. Zusätzlich wird angestrebt, die Wartezeiten für dringliche fachärztliche Leistungen zu reduzieren.
Umsetzungsprozess
Für die Realisierung sei ein umfassender Transformationsprozess in der ambulanten Versorgung erforderlich. Ein seit Januar 2026 laufender Dialog mit den für die ambulante Versorgung maßgeblichen Akteuren wird derzeit ausgewertet.
Gesetzliche Grundlagen
Erste Grundlagen für das Primärversorgungssystem sollen in einem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gelegt werden. Das Gesetz befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben der Bundesregierung soll das System die Koordination von Überweisungen verbessern, die Effizienz in Praxen steigern und langfristig die Versorgungssituation im ambulanten Bereich stabilisieren.
Weitere Schritte
Die Regierung plant, die Ergebnisse des Dialogs abzuschließen, den Gesetzentwurf für GeDIG zu finalisieren und diesen im Bundestag zur Diskussion zu stellen.
Einordnung in die Gesundheitspolitik
Das Vorhaben fügt sich in die übergeordneten Ziele ein, die ambulante Versorgung zu modernisieren und den demografischen Herausforderungen des Gesundheitssystems zu begegnen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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