Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Amt des Bundesopferbeauftragten rechtlich zu verankern, das seit Anfang 2025 von Roland Weber besetzt wird. Ziel ist es, die dauerhafte Unterstützung von Opfern terroristischer Straftaten im Inland sicherzustellen.
Rechtliche Grundlage
Der Gesetzentwurf soll das Amt auf eine gesetzliche Basis stellen und damit seiner besonderen Bedeutung Rechnung tragen. Durch die Verankerung im Gesetz soll gewährleistet werden, dass die Hilfe für Betroffene langfristig gesichert ist.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Bundesopferbeauftragte fungiert als zentrale Ansprechperson für alle Opfer von extremistischen oder terroristischen Anschlägen im Inland. Er koordiniert praktische, finanzielle und psychosoziale Unterstützung und unterstützt die Betroffenen im Umgang mit Behörden.
Hintergrund des Amtes
Das Amt wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts eingerichtet. Der aktuelle Gesetzentwurf berücksichtigt die Erfahrungen nach den Anschlägen der jüngeren Vergangenheit und definiert den Kreis der Betroffenen sowie die konkreten Aufgaben des Beauftragten.
Stellungnahme der Bundesregierung
Bundesjustizminister Stefanie Hubig betont, dass terroristische Gewalt schweres Leid verursache und sich zugleich gegen die gesamte freiheitliche Gesellschaft richte. Sie sieht im Bundesopferbeauftragten eine wichtige politische Stimme für die Opfer.
Ausblick
Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs soll das Amt dauerhaft mit klar definierten Befugnissen und Ressourcen ausgestattet sein, um die Unterstützung von Opfern effizient und transparent zu gestalten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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