Deutschland: Bundesregierung plant Reform des Kartellrechts
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Dokument 21/7865) sieht vor, das Kartellrecht zu modernisieren, um Verfahren schneller, effizienter und digitaler zu gestalten. Der Entwurf, benannt als „Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze“, soll das Bundeskartellamt entlasten und aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigen.
Hintergrund und Zielsetzung
Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um. Ziel sei es, die Fusionskontrolle an die fortschreitende Digitalisierung anzupassen, die Missbrauchsaufsicht im Energiebereich zu verlängern und die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bei öffentlichen Vergaben zu stärken.
Vergabescreening und Datenpflicht
Ein zentrales Element ist die Einführung eines Vergabescreenings durch das Bundeskartellamt. Das Amt soll künftig Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch und verdachtsunabhängig auswerten können. Dafür wird eine neue Datenübermittlungspflicht für Auftraggeber geschaffen, wobei die gespeicherten Daten fünf Jahre aufbewahrt werden.
Erhöhte Schwellenwerte bei Unternehmenszusammenschlüssen
Die Reform sieht eine deutliche Anhebung der Umsatzschwellen für die Anmeldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen vor: weltweit auf 750 Millionen Euro und im Inland auf 75 Millionen Euro. Zudem wird die Transaktionswertschwelle rechtssicher ausgestaltet und auf Fälle mit voraussichtlicher künftiger Inlandstätigkeit ausgeweitet, um insbesondere strategische Übernahmen innovativer Unternehmen besser erfassen zu können.
Ausnahmen für Medienkooperationen
Zur Förderung von Kooperationen im intermedialen Wettbewerb wird die Ausnahmeregelung vom Kartellverbot erweitert. Private Rundfunkanbieter sollen künftig in die Ausnahmen für Presseverlage einbezogen werden, um gemeinsame Projekte mit großen Onlineplattformen zu erleichtern.
Amtszeitbegrenzung für die Präsidenten des Bundeskartellamts
Der Gesetzentwurf begrenzt die Amtszeit der Präsidenten des Bundeskartellamts auf acht Jahre, statt der bisherigen unbefristeten Regelung. Damit soll eine regelmäßige personelle Erneuerung gewährleistet werden.
Ausblick
Nach Vorstellung des Entwurfs im Bundestag wird das Gesetz zunächst im parlamentarischen Verfahren diskutiert. Bei Zustimmung könnte die Reform in den kommenden Monaten in Kraft treten und die Wettbewerbsaufsicht in Deutschland nachhaltig stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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