Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 13. 10. 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Einrichtung sogenannter Return Hubs geantwortet. In der Antwort wird die Einrichtung solcher Zentren als Baustein einer funktionsfähigen Migrationspolitik bezeichnet, mit dem Ziel, vollziehbar ausreisepflichtige Personen Deutschland zu verlassen.
Konzept der Return Hubs
Return Hubs sollen Rückführungen von Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht ermöglichen, die bislang wegen fehlender Kooperation des Herkunftsstaats oder wegen Problemen bei Passbeschaffung und Identitätsklärung nicht zurückgeführt werden konnten. Die Bundesregierung bezeichnet diese Zentren als innovative Lösung, die bestehende europäische Ansätze zur Migrationssteuerung ergänzen könne.
Rechtlicher Rahmen
Durch die EU‑Rückkehrverordnung entsteht erstmals eine europarechtliche Grundlage für Return Hubs im Rahmen umfassender Partnerschaften mit Drittstaaten. Die Verordnung legt fest, dass solche Hubs nur in Staaten eingerichtet werden dürfen, die internationale Menschenrechtsnormen und das Refoulementverbot einhalten.
Ziele der Maßnahme
Nach Angaben der Bundesregierung sollen Return Hubs Anreize zur irregulären Migration reduzieren und das Geschäftsmodell von Schleusern bekämpfen. Gleichzeitig sollen sie die Effizienz der Rückführung ausreisepflichtiger Personen steigern.
Internationale Zusammenarbeit
Deutschland arbeitet in einer Arbeitsgruppe mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland zusammen. Darüber hinaus werden bilaterale und multilaterale Gespräche mit weiteren potenziellen Partnerstaaten geführt, die als vertrauensvoll, partnerschaftlich und ergebnisoffen beschrieben werden.
Zeitplan und Vertraulichkeit
Die Bundesregierung strebt konkrete Schritte bis Ende des Jahres an. Details zu den beteiligten Partnerstaaten und zur konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit bleiben vorerst vertraulich. Es wird betont, dass weder eine Bestätigung noch eine Dementierung von Gesprächen mit einzelnen Staaten im jetzigen Stadium erfolgen kann.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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