Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K‑o‑Tropfen beschlossen. Der Entwurf sieht vor, den Einsatz dieser Substanzen künftig als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubs zu werten.
Hintergrund der Gesetzesinitiative
Die Initiative ist Ergebnis einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Dokument 21/5915), auf die die Bundesregierung mit einer Antwort (Dokument 21/6387) reagierte. In der Anfrage wurde die bislang fehlende gesonderte Erfassung von K‑o‑Tropfen‑Einsätzen im Strafgesetzbuch thematisiert.
Geplanter rechtlicher Rahmen
Um die neue Bewertung umzusetzen, muss das Strafgesetzbuch angepasst werden. Gleichzeitig ist eine Erweiterung des Straftatenkataloges der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vorgesehen, damit die Fälle künftig statistisch erfasst werden können.
Auswirkungen auf die Polizeiliche Kriminalstatistik
Der aktuelle Straftatenkatalog der PKS basiert auf den Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Da K‑o‑Tropfen bislang nicht gesondert definiert sind, können entsprechende Vorfälle in der PKS nicht separat erfasst werden. Die geplante Anpassung soll diese Lücke schließen.
Aktueller Stand der Erfassung
Nach Angaben der Bundesregierung ist der Einsatz von K‑o‑Tropfen bei Straftaten derzeit nicht gesondert im Strafgesetzbuch verankert, sodass die PKS die Fälle nicht differenziert ausweisen kann. Die geplante Gesetzesänderung soll dies in Zukunft ermöglichen.
Reaktionen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Fraktion hat die Initiative begrüßt und betont, dass eine klare rechtliche Einordnung und statistische Erfassung wichtig seien, um das Ausmaß des Phänomens besser zu verstehen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Ausblick
Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist mit einer weiteren parlamentarischen Diskussion und einer abschließenden Abstimmung im Bundestag zu rechnen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, soll die PKS die entsprechenden Daten erfassen und veröffentlichen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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