Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zur strukturellen Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Hilfe für junge Menschen zu sichern und gleichzeitig die Belastungen für Kommunen und Träger zu verringern.
Herausforderungen im System
Der Entwurf betont ein wachsendes Spannungsfeld: Auf der einen Seite steigt die Komplexität und Zahl der Unterstützungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, auf der anderen Seite gehen öffentliche und freie Träger zunehmend Ressourcen verloren. Laut Regierungsangaben erschwere dies die Umsetzung der bestehenden Aufgaben erheblich.
Infrastrukturelle Bildungsassistenz
Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer „Infrastrukturellen Bildungsassistenz“. Diese soll Gruppenangebote ermöglichen, die den Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen, ohne die bestehenden Leistungen der Schulbegleitung und Kita‑Assistenz zu ersetzen.
Experimentelle Regelungen für Eingliederungshilfe
Der Gesetzentwurf sieht eine Experimentierklausel vor, mit der die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe bei jungen Menschen mit (drohenden) Behinderungen getestet werden soll. Dabei soll das SGB VIII, Paragraph 35a, vorrangig angewendet werden.
Priorität für Infrastruktur‑ und Regelangebote
Ein weiteres Ziel ist die Schaffung eines Vorranggebots für Infrastruktur‑ und Regelangebote sowie für Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit, das insbesondere Jugendliche und junge Volljährige unterstützen soll.
Verbesserter Schutz für Pflegekinder
Für Pflegekinder soll die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie deutlich gestärkt werden. Der Entwurf konkretisiert die Anforderungen an das Jugendamt, um den Schutz von Pflegekindern zu erhöhen.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Nach Abschluss der parlamentarischen Diskussion ist ein Beschluss über die Verabschiedung des Ersten Kinder‑ und Jugendhilfestrukturreform‑Gesetzes vorgesehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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