Germany: Bundesregierung plant Überarbeitung der EU-Offenlegungsverordnung
Ein Vorhaben der Bundesregierung zielt darauf ab, die EU-Offenlegungsverordnung zu überarbeiten, um den Schutz von Anlegern zu stärken und die Investition in nachhaltige Finanzprodukte zu vereinfachen. Die Initiative wurde am 1. Juli 2026 veröffentlicht.
Probleme der aktuellen Regelung
Nach Angaben der Bundesregierung sei die Anwendung der bestehenden Verordnung insbesondere für Kleinanleger zu komplex, wodurch informierte Entscheidungen bei Kapitalanlagen erschwert würden.
Auslöser der Reform
Die Überarbeitung erfolgt als Reaktion auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Green‑washing‑Risiken bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen thematisiert wurden.
Stellungnahme zu Verbraucher‑Erwartungen
Die Regierung betont, dass die Erwartungen von Verbrauchern an die Nachhaltigkeit von Anlageprodukten sehr individuell seien und sich stark unterscheiden könnten. Gleiches gelte für Erwartungen an eine positive ökologische oder soziale Wirkung. Eine allgemeingültige Bewertung sei daher nicht möglich.
Ziele der geplanten Anpassungen
Durch die geplante Anpassung sollen Anleger künftig klarere und leichter verständliche Informationen erhalten, was zu einem höheren Schutz und zu einer vereinfachten Auswahl nachhaltiger Produkte führen soll.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung wird den Reformvorschlag den zuständigen EU‑Institutionen vorlegen und erwartet, dass die Änderungen im kommenden Legislativzyklus diskutiert werden.
Dokumentation
Die Ausführungen der Regierung finden sich in der Antwort 21/6729 auf die Kleine Anfrage 21/6413 des Bundestags.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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