Ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 14. August 2026 vom Parlament veröffentlicht.
Zielsetzung des Entwurfs
Die Bundesregierung erklärt, dass das Vorhaben der Umsetzung neuer unionsrechtlicher Vorgaben dient und gleichzeitig die bestehenden Regelungen systematisch modernisieren soll, um eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung zu gewährleisten und die Rechte betroffener Personen zu stärken.
Kernpunkte der geplanten Änderungen
Nach Angaben des Ministeriums sollen Regelungen zum Rechtsbeistand und zu weiteren Verfahrensrechten gebündelt, Gründe für die Ablehnung von Rechtshilfeersuchen systematisiert und erstmals ein Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Oberlandesgericht im Auslieferungsverfahren verankert werden. Zusätzlich werden ausdrückliche Bestimmungen zur polizeilichen Rechtshilfe und zur Übertragung der Strafverfolgung eingeführt.
Reaktionen des Bundesrates
Der Bundesrat fordert, den Ländern die Möglichkeit zu geben, die Bewilligung und Zulässigkeitsprüfung polizeilicher Rechtshilfeersuchen durch eine von ihnen bestimmte Stelle vorzunehmen. Er schlägt zudem vor, bei Personen, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben wurden, die Abschiebung nicht von der Zustimmung des übergebenden EU‑Mitgliedstaates abhängig zu machen, und verlangt eine Verlängerung der Frist zwischen Verkündung und Inkrafttreten von sechs auf zwölf Monate.
Prüfungen und Zeitplan
Die Bundesregierung prüft die genannten Forderungen des Bundesrates, betont jedoch, dass die Besonderheiten der polizeilichen Rechtshilfe bereits im Entwurf berücksichtigt seien. Aufgrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens stehe das Gesetzgebungsverfahren unter hohem Zeitdruck, und die Bundesregierung sei sich der praktischen Herausforderung durch die sechsmonatige Frist bewusst.
Ausblick
In den kommenden Wochen sollen weitere parlamentarische Beratungen stattfinden, um mögliche Änderungen zu diskutieren und die Umsetzung der Reform zu planen. Ziel sei es, nach Abschluss der Prüfungen ein rechtssicheres und praxisnahes Gesetz zu verabschieden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung