Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu stärken und die Durchsetzung von Rechten zu vereinfachen.
Erweiterung des Diskriminierungsverbots
Der Entwurf sieht vor, das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des § 19 AGG zu ändern. Dabei wird die bisherige Beschränkung auf Massengeschäfte und die Regelvermutung bei Wohnraummietungen für das Merkmal „Geschlecht“ durch ein neues spezielles Diskriminierungsverbot in § 19 Absatz 2 aufgehoben.
Verlängerung der Präklusionsfrist
Zur Erleichterung der Rechtsdurchsetzung wird die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate verlängert.
Anpassung an europäische Rechtsprechung
Die Regelungen zur unterschiedlichen Behandlung wegen Religion oder Weltanschauung werden an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Einrichtung einer Schlichtungsstelle
Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung einer Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vor, die alternative Streitbeilegungen anbietet und bei Gerichtsverfahren beteiligt werden kann.
Verbesserung des Zugangs zur ADS
Zusätzlich sollen die Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen an Gerichtsverfahren erweitert und der Zugang zu den Beratungsleistungen der ADS erleichtert werden.
Umsetzung europäischer Richtlinien
Der Entwurf dient zugleich der Umsetzung zweier EU‑Richtlinien, die auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien basieren und Anforderungen an Antidiskriminierungsstellen konkretisieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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