Die Bundesregierung hat beschlossen, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ab Juni 2026 in Deutschland umzusetzen. Ziel ist es, irreguläre Migration zu begrenzen und Asylverfahren zu beschleunigen, indem einheitliche EU‑weite Regeln gelten.
Grundlagen des GEAS
Das GEAS schafft für alle EU‑Staaten ab Juni 2026 identische Standards für Asylverfahren. Unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat ein Antrag gestellt wird, sollen Entscheidungen nach denselben Kriterien getroffen werden.
Wesentliche Neuerungen
Zu den wichtigsten Änderungen zählen das EU‑Außengrenzverfahren, bei dem Asylverfahren bereits vor der Einreise durchgeführt werden können, ein beschleunigter Entscheidungsprozess innerhalb weniger Tage oder Wochen sowie ein Solidaritätsprinzip, das die Lasten an den Außengrenzen auf alle Mitgliedstaaten verteilt.
Zusätzliche Maßnahmen in Deutschland
Deutschland führt Sekundärmigrationszentren ein, in denen Asylbewerber, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz erhalten haben, zentral untergebracht und nach Abschluss des Verfahrens in den zuständigen Staat zurückgeführt werden können. Das erweiterte Flughafenverfahren wird ausgeweitet, sodass Asylverfahren für bestimmte Gruppen bereits am Flughafen beginnen können. Darüber hinaus dürfen Asylbewerber nach einem dreimonatigen Aufenthalt einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sofern sie nicht wiederholt ihre Mitwirkungspflichten verletzen.
Auswirkungen auf Kommunen und Behörden
Durch die europaweite Registrierung nach der Eurodac‑Verordnung sollen Mehrfachanträge reduziert und die Zuständigkeit klar zugeordnet werden. Die verbesserte Datenbasis erleichtert die Nachverfolgung von Wanderbewegungen und entlastet Kommunen, weil Verfahren schneller abgeschlossen werden.
Rechtlicher Rahmen und Zeitplan
Die gesetzlichen Regelungen treten in mehreren
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