Deutschland: Bundesregierung plant Umwandlung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in eigenständige Stiftung des öffentlichen Rechts
Der Bund beabsichtigt, die bislang im Deutschen Historischen Museum angesiedelte Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen. Der Gesetzentwurf wurde am 7. Oktober 2026 vom Deutschen Bundestag veröffentlicht.
Entwicklung der Stiftung
Die Stiftung betreibt seit der Eröffnung ihres Dokumentationszentrums am 21. Juni 2021 ihre Tätigkeit. In den vergangenen fünf Jahren habe sie sich kontinuierlich etabliert und ein umfangreiches Archiv zu Flucht, Vertreibung und Versöhnung aufgebaut.
Ziel des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf formuliert das langfristige Ziel, die Stiftung von ihrer bisherigen Trägerschaft zu lösen und ihr eigenständiges Handeln zu ermöglichen. Der Entwurf begründet den Schritt damit, dass der Zeitpunkt für die Umsetzung nun passend sei.
Rechtlicher Rahmen
Nach dem Entwurf soll die Stiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts nach den §§ 80 ff. BGB gegründet werden und direkt dem Bund unterstehen. Die Rechtsfähigkeit ermögliche eine eigenständige Haushaltsführung und eine klare Zuständigkeitszuordnung.
Parlamentarischer Prozess
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Nach erfolgreicher Abstimmung im ersten Lesungsdurchlauf folgt die zweite und dritte Lesung sowie die Zustimmung des Bundesrates, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Ausblick
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte die Stiftung künftig eigenständig Fördermittel beantragen und ihre Bildungs- und Forschungsaufgaben im Kontext von Flucht, Vertreibung und Versöhnung ausbauen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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