Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes vorgelegt, der die Wärmeplanung in kleinen Kommunen vereinfachen und beschleunigen soll. Ziel ist es, den Aufwand für Kommunen mit bis zu 15 000 Einwohnern zu reduzieren und die Umsetzung zu erleichtern.
Hintergrund
Mit dem Wärmeplanungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2024 jede deutsche Kommune verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Etwa die Hälfte aller Kommunen hat bereits mit der Planung begonnen oder diese abgeschlossen.
Entlastungsmaßnahmen für kleine Kommunen
Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurden bereits Entlastungen für Kommunen bis 15 000 Einwohner vereinbart. Der neue Entwurf konkretisiert diese Regelungen, sodass diese Kommunen die kleine Wärmeplanung ohne vorherige Umsetzung in Landesrecht unmittelbar anwenden können.
Erleichterungen bei Datenerhebung
Die Vorgaben zur Aggregation von Erdgas‑ und Fernwärmeverbrauchsdaten sowie von Schornsteinfegerdaten sollen künftig praktischer gestaltet werden. Schwellenwerte von 50 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bzw. 35 Kilowatt thermischer Leistung werden eingeführt.
Erweiterung auf Kälteplanung
Für Kommunen mit mehr als 45 000 Einwohnern wird zusätzlich eine Pflicht zur Planung der Kälteversorgung aufgenommen, um die Vorgaben der EU‑Energieeffizienzrichtlinie zu erfüllen.
Ausblick
Durch die geplanten Änderungen soll der administrative Aufwand für die Wärme- und Kälteplanung reduziert werden, wodurch die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in kleineren, meist ländlichen Regionen beschleunigt werden kann.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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