EinfĂĽhrung
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Internetzugangsanbieter die von ihnen verteilten IP‑Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten archivieren. Ziel sei es, den Strafverfolgungsbehörden und anderen befugten Stellen die zuverlässige Identifikation von Anschlussinhabern zu ermöglichen.
Hauptbestandteil des Antrags
Der Entwurf verpflichtet die Anbieter, die Zuordnung von IP‑Adressen zu Endkunden zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Daten sollen ausschließlich autorisierten Behörden zur Verfügung gestellt werden, wenn ein konkreter Ermittlungsbedarf besteht.
Erweiterte Befugnisse fĂĽr die Strafverfolgung
Zusätzlich soll ein Instrument namens „Sicherungsanordnung“ eingeführt werden, das es der Bundespolizei ermöglicht, Verkehrsdaten zu sichern, bevor die gesetzlichen Voraussetzungen für eine reguläre Datenerhebung vorliegen. Weiterhin soll bei schweren Straftaten die Möglichkeit einer Funkzellenabfrage (Funkzellenabfrage) wieder eingeführt werden.
Verfahrensstand im Parlament
Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, in den Ausschüssen beraten und anschließend an den Plenarsaal weitergeleitet. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der die Vorlage an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet hat.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat bewertete den Entwurf in seiner Stellungnahme als wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Er forderte jedoch, die erste Stufe der vorgesehenen Sicherungsanordnung auch für die Landesbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr und den Landesverfassungsschutz zu öffnen.
Ausblick
Die weitere Diskussion wird voraussichtlich im kommenden Sitzungswochenplan des Parlaments stattfinden. Dabei wird das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutzaspekten erneut im Fokus stehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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