Bundesregierung plant Workshops zum Deutschland-Stack
Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung hat im Zuge einer kleinen Anfrage der Linksfraktion ein umfangreiches Workshop-Programm angekündigt, das die öffentliche Konsultation zu technischen Standards des sogenannten Deutschland-Stacks ergänzen soll. Die Initiative zielt darauf ab, verschiedene Fachbereiche frühzeitig in die Ausgestaltung einzubeziehen.
Organisation der Workshops
Die Durchführung erfolgt eigenständig durch Verbände und Organisationen, während die Bundesregierung als Impulsgeber und Diskussionsteilnehmer auftritt. Die jeweiligen Fachverbände bestimmen Termin und Inhalt, wobei das Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) keinen Einfluss auf die Auswahl ausübt.
Geplanter Zeitplan
Die Termine umfassen u. a. einen Workshop zur Markt‑ und Integrationsplattform am 4. November 2025 (Bitkom), einen Austausch zu API & Solution Design am 11. November 2025 (Databund), ein Wissenschafts‑ und Forschungsevent am 25. November 2025 (TU München), Integration, Distribution und Beschaffung am 27. November 2025 (Vitako), Start‑Ups und Agentic AI am 3. Dezember 2025 (eco und KI‑Verband), Open Source und digitale Souveränität am 5. Dezember 2025 (OSBA) sowie IT des Bundes am 15. Januar 2026 (Anbieterbeirat). Ein Austausch mit der Zivilgesellschaft steht noch aus.
Auswahlverfahren
Die Einladung zu den Workshops erfolgt durch die jeweiligen Verbände; die Kriterien dafür sind dem BMDS nicht bekannt. Die Bundesregierung betont, dass sie keinen Einfluss auf die Auswahl genommen habe.
Öffentliche Konsultation
Das Konsultationsverfahren über opencode.de wurde Anfang Dezember 2025 abgeschlossen. Das eingegangene Feedback wird derzeit gesichtet, kategorisiert und konsolidiert, um die Ergebnisse in die weitere Ausarbeitung einfließen zu lassen.
Erwartete Ergebnisse
Ein erster Entwurf der technischen Standards und Technologien des Deutschland-Stacks soll bis Ende Januar 2026 vorliegen. Die Dokumentation und Veröffentlichung der Workshop‑Ergebnisse liegen in der Verantwortung der veranstaltenden Organisationen, und die Bundesregierung wird die Erkenntnisse in die weitere Ausarbeitung einarbeiten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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