Die Bundesregierung will ab Juli 2027 eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke einführen, um den Zuckerkonsum zu senken und langfristig die Kosten im Gesundheitssystem zu reduzieren. Ziel ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor den gesundheitlichen Folgen hohen Zuckerkonsums zu schützen.
Begründung und gesundheitliche Zielsetzung
Hoher Zuckerkonsum erhöhe das Risiko für Übergewicht, Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen, Karies und Diabetes. Durch die Steuer soll ein Anreiz für Hersteller entstehen, den Gesamtzuckergehalt in Getränken zu verringern, sodass weniger Zucker konsumiert wird.
Finanzielle Auswirkungen für das Gesundheitssystem
Die durch zuckerhaltige Getränke verursachten Versorgungskosten belasten die Allgemeinheit mit über zwei Milliarden Euro pro Jahr. Die Einnahmen aus der Zuckergetränkesteuer sollen dazu verwendet werden, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und eine geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern.
Preisliche Folgen für Verbraucher
Hersteller, Großhändler und Verkaufsstellen dürfen ihre Preise frei gestalten, jedoch wird die Verbrauchsteuer in der Regel auf die Endkunden abgewälzt. Für Getränke mit einem gewissen Zuckergehalt werden Preissteigerungen im zweistelligen Cent‑Bereich erwartet.
Geltungsbereich der Steuer
Die Steuer gilt für Getränke mit einem festgelegten Gesamtzuckergehalt, darunter Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektar. Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate, die zur Zubereitung von Getränken verwendet werden, sind erfasst.
Ausnahmen von der Steuer
Alkoholhaltige Getränke, alkoholfreie Alternativen, Milch‑, Hafer‑ und Reisd drinks, reine Frucht‑ und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen bleiben von der Steuer ausgenommen. Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, fallen nicht unter die neue Abgabe.
Umsetzung und Zeitplan
Die Einführung der Zuckergetränkesteuer ist für Juli 2027 vorgesehen. Bis dahin sollen Hersteller die Möglichkeit erhalten, ihre Rezepturen anzupassen, um mögliche Preissteigerungen für Verbraucher zu begrenzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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