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AI GENERATED 02.01.2026 • 11:55 Uncategorized

Bundesregierung plant zweigleisigen Streckenneubau Hannover‑Hamburg

Projektübersicht

Die Bundesregierung hat das Bedarfsplanvorhaben „ABS/NBS Hannover – Hamburg“ vorgestellt. Ziel ist die Auflösung eines zentralen Engpasses im deutschen Schienennetz und die Aufnahme des prognostizierten Anstiegs des Seehafenhinterlandverkehrs. Vorgesehen ist ein zweigleisiger Neubau zwischen Hannover‑Vinnhorst und Hamburg‑Meckelfeld mit einer Streckenlänge von 109 km.

Bewertung durch das Eisenbahn‑Bundesamt

Das Eisenbahn‑Bundesamt (EBA) bewertet die vorliegende Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als erfüllend die gesetzlichen Anforderungen. Das EBA betont, dass mit dieser Variante der Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird.

Regionale Zusatzforderungen

Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Region zusätzliche Forderungen gestellt. Diese betreffen insbesondere das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes, Anpassungen der Trassierung sowie die Verknüpfung des Neubaus mit weiteren regionalen Infrastrukturteilen. Weiterhin wurden Forderungen zur landschafts- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Projekts erhoben, die über den Stand der Technik und bestehende Finanzierungsregularien hinausgehen.

Finanzielle Auswirkungen

Nach Angaben der Bundesregierung würden die zusätzlichen regionalen Forderungen zu Mehrkosten von bis zu 4,99 Milliarden Euro führen. Die Behörde warnt, dass dadurch das Nutzen‑Kosten‑Verhältnis des Vorhabens unter 1 fallen könnte, was den volkswirtschaftlichen Nutzen gefährden würde.

Haushaltslage

Im Rahmen der aktuell verfügbaren Haushaltsmittel besteht kein Spielraum, die zusätzlichen Forderungen zu finanzieren. Eine Finanzierung würde andere parallel geplante Vorhaben des Bedarfsplans Schiene belasten und zu unvermeidbaren Verzögerungen führen.

Empfehlung des Bundes

Der Bund empfiehlt daher, die in der Unterrichtung beschriebene Vorzugsvariante der DB InfraGO AG zu bestätigen und als Grundlage für die weiteren Planungen zu nutzen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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