Deutschland: Bundesregierung präsentiert Rentenreformvorschläge der Alterssicherungskommission
Die Bundesregierung hat im Jahr 2026 die von der Alterssicherungskommission erarbeiteten Vorschläge für eine umfassende Rentenreform erhalten. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Vorhaben als eines der schwierigsten Reformprojekte der Gegenwart und betonte die Bedeutung für den Sozialstaat, den Wirtschaftsstandort und die Gesellschaft.
Zielsetzung und Nettoersatzquote
Die Kommission strebt an, für Durchschnittsverdiener eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % des letzten Nettoeinkommens zu erreichen. Für Geringverdiener soll die Quote höher liegen. Damit soll das Gesamtversorgungsniveau langfristig steigen.
EinfĂĽhrung einer gesetzlichen Kapitalrente
Ein zentrales Element ist die verpflichtende kapitalgedeckte Komponente, die „gesetzliche Kapitalrente“. Für die Finanzierung ist ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent vorgesehen, der von Beschäftigten und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen wird. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.
Anpassung des Renteneintrittsalters
Die Regelaltersgrenze soll zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre angehoben werden, wobei die steigende Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf Erwerbs‑ und Rentenphase verteilt wird. Der abschlagsfreie Renteneintritt mit 63 Jahren wird abgeschafft, das Mindestalter für die Frührente von 63 auf 64 Jahre erhöht und die Altersgrenze für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre angehoben.
Erweiterung des Beitragspflichtkreises
Ab einem festzulegenden Stichtag sollen Selbständige, Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Zudem sollen Minijob‑Beschäftigte in die Versicherungspflicht aufgenommen werden, wobei Ausnahmen nur für Schülerinnen und Schüler gelten.
Berechnung der Rentenentwicklung
Die Rentenentwicklung bleibt an die Lohnentwicklung gekoppelt, jedoch wird nach 2031 wieder der Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenanpassungsformel eingesetzt, um demografische und beschäftigungsbezogene Entwicklungen zu berücksichtigen. Die bis 2031 geltende Haltelinie entfällt, sodass Renten künftig langsamer als Löhne steigen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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