Deutschland: Zweiter Bericht zum Bürokratierückbau vorgestellt
Ein neues Dokument der Bundesregierung vom 29.07.2026 gibt an, dass die jährlichen Entlastungen durch den Bürokratierückbau auf rund 9,8 Milliarden Euro geschätzt werden. Der Bericht stammt aus einer Unterrichtung (21/7200) und fasst die seit dem ersten Entlastungskabinett beschlossenen Maßnahmen zusammen.
Bereits umgesetzte Entlastungen
Seit dem ersten Entlastungskabinett hat das Kabinett zahlreiche Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die Unternehmen, Bürger und die Verwaltung finanziell entlasten sollen. Die Angaben umfassen sowohl steuerliche Erleichterungen als auch Verwaltungsvereinfachungen.
Aktuelle Maßnahmen vor dem zweiten Entlastungskabinett
In den Wochen vor dem zweiten Entlastungskabinett wurden weitere Vorhaben mit einer geschätzten Entlastungswirkung von rund 1,5 Milliarden Euro beschlossen. Diese Maßnahmen ergänzen das bereits erreichte Einsparpotenzial.
Schwerpunkte der größten Reformen
Zu den wichtigsten Vorhaben zählen Reformen im Energieeffizienzrecht, Änderungen in der Fahrschulausbildung, Anpassungen im Bau‑ und Telekommunikationsrecht sowie die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Besonders hervorgehoben werden das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Reform der Notfallversorgung und die Digitalisierung von Identitäts‑, Migrations‑ und Justizverfahren.
Weitere angekündigte Entlastungsmaßnahmen
Der Bericht nennt zusätzliche Vorhaben, die eine jährliche Entlastung von rund 600 Millionen Euro anstreben. Diese betreffen digitale Innovationen im Gesundheitswesen, Digitalisierungsprojekte im Verkehrsbereich, das Strahlenschutzrecht und Maßnahmen zur Arbeitsförderung.
Zukünftige Reformen bis Ende 2026
Die Bundesregierung plant bis zum Jahresende weitere Reformen, die mehrere Milliarden Euro an Entlastungen bringen sollen. Kernpunkte sind ein Berichtsentlastungsgesetz zur Überprüfung von Bericht‑ und Dokumentationspflichten, die Abschaffung der Bonpflicht sowie Vereinfachungen im Steuer‑, Vergabe‑ und Planungsrecht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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