Deutschland: Bundesregierung prüft Änderungen zum § 188 StGB
Hintergrund
Ein Ministerium der Bundesregierung prüft derzeit mögliche Änderungen beim strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens nach § 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Prüfung erfolgt im Kontext einer anhaltenden öffentlichen Diskussion über die Anwendung der Vorschrift.
Parlamentsanfrage
Die Initiative geht aus einer Kleinen Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument 21/7325) hervor, auf die die Bundesregierung mit einer Antwort (Dokument 21/7528) reagierte. In der Antwort wird dargelegt, dass die Anwendung von § 188 kontinuierlich beobachtet wird.
UN‑Kritik
Die Anfrage wurde unter anderem durch Kritik der UN‑Sonderberichterstatter für Meinungs‑ und Äußerungsfreiheit Irene Khan ausgelöst. Der Sonderberichterstatter betonte die Notwendigkeit, die Regelungen im Lichte internationaler Standards zu prüfen.
Meinungsfreiheit
Die Bundesregierung betont, dass die Meinungsfreiheit auch „scharfe Kritik“ an Politikern umfasse, jedoch nicht jede persönlich gerichtete Beschimpfung zulasse. Sie weist darauf hin, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bei der Auslegung des Beleidigungsstrafrechts die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts berücksichtigen müssen.
Statistiken
Laut Angaben der Bundesregierung liegen keine detaillierten Zahlen zu Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehlen nach § 188 seit 2024 vor, da die einschlägigen Statistiken den Gegenstand der Verfahren nicht entsprechend differenziert erfassen.
Internationale Standards
Die Regierung betont, dass internationale Standards zum Schutz der Meinungs‑ und Parteienfreiheit in Deutschland umfassend gewahrt seien.
Verfassungsschutz
Im Zusammenhang mit der Anfrage wurde zudem nach einer Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz gefragt; die Bundesregierung erklärte, dass ein solcher Schritt in diesem Kontext nicht erforderlich sei.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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