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Bundesregierung prüft Änderungen zum § 188 StGB
AI GENERATED 14.08.2026 12:50 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung prüft Änderungen zum § 188 StGB

Deutschland: Bundesregierung prüft Änderungen zum § 188 StGBHintergrundEin Ministerium der Bundesregierung prüft derzeit mögliche Änderungen beim strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens nach § 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Die…

Deutschland: Bundesregierung prüft Änderungen zum § 188 StGB

Hintergrund

Ein Ministerium der Bundesregierung prüft derzeit mögliche Änderungen beim strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens nach § 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Prüfung erfolgt im Kontext einer anhaltenden öffentlichen Diskussion über die Anwendung der Vorschrift.

Parlamentsanfrage

Die Initiative geht aus einer Kleinen Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument 21/7325) hervor, auf die die Bundesregierung mit einer Antwort (Dokument 21/7528) reagierte. In der Antwort wird dargelegt, dass die Anwendung von § 188 kontinuierlich beobachtet wird.

UN‑Kritik

Die Anfrage wurde unter anderem durch Kritik der UN‑Sonderberichterstatter für Meinungs‑ und Äußerungsfreiheit Irene Khan ausgelöst. Der Sonderberichterstatter betonte die Notwendigkeit, die Regelungen im Lichte internationaler Standards zu prüfen.

Meinungsfreiheit

Die Bundesregierung betont, dass die Meinungsfreiheit auch „scharfe Kritik“ an Politikern umfasse, jedoch nicht jede persönlich gerichtete Beschimpfung zulasse. Sie weist darauf hin, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bei der Auslegung des Beleidigungsstrafrechts die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts berücksichtigen müssen.

Statistiken

Laut Angaben der Bundesregierung liegen keine detaillierten Zahlen zu Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehlen nach § 188 seit 2024 vor, da die einschlägigen Statistiken den Gegenstand der Verfahren nicht entsprechend differenziert erfassen.

Internationale Standards

Die Regierung betont, dass internationale Standards zum Schutz der Meinungs‑ und Parteienfreiheit in Deutschland umfassend gewahrt seien.

Verfassungsschutz

Im Zusammenhang mit der Anfrage wurde zudem nach einer Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz gefragt; die Bundesregierung erklärte, dass ein solcher Schritt in diesem Kontext nicht erforderlich sei.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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