Deutschland: Beratung über Aufnahme von PTBS und Depression in die Berufskrankheitenliste
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und Depression in Berufen mit hohen psychosozialen Belastungen in die offizielle Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden sollen. Die Beratung wird vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten (ÄSVB) durchgeführt; ein genauer Zeitrahmen wird nicht genannt.
Hintergrund der Anfrage
Die Initiative stammt aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Dokument 21/6077), die am 25.06.2026 an den Deutschen Bundestag gerichtet wurde. In ihrer Anfrage forderte die Fraktion eine Prüfung der Aufnahme von PTBS und Depression für sogenannte High‑Strain‑Berufe.
Verfahren des ÄSVB
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat bewertet die medizinischen und versicherungsrechtlichen Aspekte. Laut Aussage der Regierung lässt sich derzeit keine Prognose darüber geben, wie lange die Beratungen dauern werden.
Rechtlicher Rahmen
Nach geltendem Unfallversicherungsrecht wird ein einzelnes traumatisierendes Ereignis, das auf höchstens eine Arbeitsschicht begrenzt ist und nach den Beweisanforderungen kausal für eine PTBS nachgewiesen werden kann, bereits als Arbeitsunfall anerkannt. Diese Regelung bleibt unverändert, solange die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste aussteht.
Bisherige Praxis
In Fällen, in denen die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt bereits eine Anerkennung als Arbeitsunfall, ohne dass eine Aufnahme in die Berufskrankheitenliste erforderlich ist.
Mögliche Folgen einer Aufnahme
Eine Aufnahme von PTBS und Depression in die Berufskrankheitenliste könnte zu einer vereinfachten Abwicklung von Leistungsansprüchen und zu einer klareren rechtlichen Zuordnung führen. Gleichzeitig könnte sie die statistische Erfassung von berufsbedingten psychischen Erkrankungen verbessern.
Ausblick
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Beratungen weiterlaufen und ein konkreter Abschlusszeitpunkt noch nicht feststeht. Weitere Informationen werden voraussichtlich im Zuge zukünftiger parlamentarischer Mitteilungen veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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