Deutschland: Bundesregierung prüft Buchhandlungspreise im Rahmen des Haber-Verfahrens
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Wolfram Weimer, teilte mit, dass im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis 2025 in drei Fällen das Bundesamt für Verfassungsschutz um Auskunft gebeten wurde, ob verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse zu den nominierten Buchhandlungen vorliegen.
Hintergrund des Verfahrens
Das sogenannte Haber‑Verfahren wurde laut Aussage der Bundesregierung aufgrund konkreter Anhaltspunkte angewendet. Es dient dem Ziel, im Rahmen der wehrhaften Demokratie die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch Antragsteller zu verhindern, deren Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Zweifel steht.
Informationspflicht und Geheimhaltung
Der Beauftragte betonte, dass das Bundesministerium für Kultur und Medien weder die Befugnis noch die Veranlassung habe, über den Gegenstand der erlangten Informationen öffentlich zu unterrichten.
Rechtliche Bewertung
Die Bundesregierung sieht in der Anwendung des Haber‑Verfahrens keinen Eingriff in die Grundrechte nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Nach Angaben des Ministeriums soll das Verfahren dazu beitragen, missbräuchliche Inanspruchnahme von Fördermitteln zu verhindern.
Parlamentarische Initiative
Die Auskünfte erfolgten im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/6312.
Weitere Schritte
Die Bundesregierung wird das Verfahren weiterhin prüfen und betont, dass die Anwendung stets auf konkreten Anhaltspunkten beruhen muss, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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