Deutschland: Bundesregierung prüft Bürokratieentlastung für Wirtschaft im Energiedienstleistungsgesetz

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion geantwortet und erklärt, dass für den Vorschlag 83105 zur Reduzierung bürokratischer Belastungen eine weitere rechtliche Prüfung erforderlich sei. Gleichzeitig wird die geplante Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes als Mittel zur „deutlichen Entlastung der Wirtschaft“ genannt.

Hintergrund des Antrags

Das Statistische Bundesamt hat den Vorschlag 83105 im Rahmen der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau in die Kategorie 3 eingeordnet, was eine weiterführende Praxis‑Check‑ oder projektbezogene Untersuchung vorsieht. Die Einordnung erfolgte im Zuge einer umfassenden Erhebung von Verbänden, die bürokratische Hürden identifizieren.

Rechtliche Bewertung

In der Antwort wird ausgeführt, dass vor einer Umsetzung des Vorschlags eine vertiefte rechtliche Analyse notwendig sei, um mögliche Konflikte mit bestehenden Rechtsvorschriften zu vermeiden.

Bezug auf Monitoringbericht

Die Bundesregierung verweist auf den Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage, der weitere inhaltliche Erwägungen zu den eingereichten Maßnahmen enthält.

Geplante Gesetzesänderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitet die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes vor. Ziel sei, bürokratische Pflichten für Unternehmen zu vereinfachen und das Gesetz zugleich an EU‑Recht anzupassen, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Einschränkungen durch EU‑Recht

Eine direkte Erleichterung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für Unternehmen könne nicht umgesetzt werden, da die Vorgaben auf europarechtlicher Basis beruhen und daher nicht weiter gelockert werden dürfen.

Der weitere Verlauf sieht vor, dass nach Abschluss der rechtlichen Prüfung ein Gesetzentwurf erarbeitet und dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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