Deutschland: Bundesregierung prüft elterliche Einwilligung für Online-Fotoveröffentlichungen
Beteiligte Ministerien
Die Prüfung wird von mehreren Ressorts getragen, darunter das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Auslöser und Vorgang
Die Initiative resultiert aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, die am 21. Mai 2026 eingereicht wurde. In einer Antwort vom 8. Juni 2026 teilte die Bundesregierung mit, dass die Bewertung der elterlichen Einwilligung in die Veröffentlichung von Kinderfotos über digitale Dienste noch läuft und zu gegebener Zeit abgeschlossen wird.
Rechtlicher Rahmen
Die Fragestellung berührt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Kinder- und Jugendhilferecht. Das Bundesamt für Justiz prüft, inwiefern bestehende Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO, auf die Veröffentlichung von Bildern von Minderjährigen angewendet werden können.
Verfahren und Zeitplan
Die beteiligten Ministerien koordinieren ihre Analysen und erstellen einen gemeinsamen Bericht. Ein konkretes Abschlussdatum wurde nicht genannt; die Regierung betont jedoch, dass die Bearbeitung fortlaufend erfolgt.
Stellungnahme der Opposition
Die anfragende Fraktion äußert, dass klare Regelungen zum Schutz von Kindern im digitalen Raum notwendig seien, um Missbrauch zu verhindern. Weitere Parteien haben bislang keine Stellungnahme veröffentlicht.
Ausblick
Nach Abschluss der Prüfung wird die Bundesregierung voraussichtlich legislative Vorschläge erarbeiten, die den Umgang mit Kinderfotos in Online-Diensten regeln sollen. Beobachter erwarten, dass die Diskussion auch auf europäischer Ebene weiterverfolgt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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