Deutschland: Bundesregierung prüft EU-Vorschläge zum Emissionshandel
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die EU‑Kommission um Stellung zu den geplanten Änderungen der Richtlinie über das Europäische Emissionshandelssystem (EU‑ETS) sowie zur künftigen Verwendung der ETS‑Einnahmen gebeten. In ihrer Antwort vom 21. Juli 2026 wird erläutert, welche Auswirkungen die Vorschläge auf die aktuelle Strompreiskompensation und den Industriestrompreis haben könnten.
Prüfung der EU‑Vorschläge
Die Ministerien prüfen derzeit, inwiefern die von der EU‑Kommission vorgelegten Anpassungen mit den bestehenden haushaltspolitischen Vorgaben vereinbar sind. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Bewertung der finanziellen Effekte für das Abrechnungsjahr 2025 und die zukünftige Gestaltung des Emissionshandels.
Strompreiskompensation für 2025 unverändert
Nach Angaben der Bundesregierung bleibt die bisherige Fördersystematik zur Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025 bestehen. Es werden keine Änderungen an der entsprechenden Richtlinie erwartet, sodass die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden können.
Industriestrompreis ab 2027
Der im April 2026 von der Europäischen Union genehmigte Industriestrompreis, der rückwirkend für das Jahr 2026 gilt, kann erstmals im Jahr 2027 beantragt und ausgezahlt werden. Die Bundesregierung betont, dass für das Abrechnungsjahr 2025 keine Wechselwirkungen zwischen Strompreiskompensation und Industriestrompreis zu erwarten sind.
Kumulierbarkeit und METSAF
Die Bundesregierung hat sich für die Möglichkeit einer Kumulierbarkeit von Strompreiskompensation und Industriestrompreis eingesetzt. Diese Option wird für das Abrechnungsjahr 2026 temporär über das Middle East Crisis Temporary State Aid Framework (METSAF) eröffnet.
Umsetzungskonzept in Arbeit
Ein Konzept zur Umsetzung der neuen haushalts- und beihilferechtlichen Regelungen wird derzeit erarbeitet. Ziel ist es, die vorgesehenen Finanzierungsmechanismen rechtssicher zu integrieren, ohne die bestehenden Förderinstrumente zu beeinträchtigen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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