Bundesregierung prüft mehrjährige Mittel für Wiederaufbau in Gaza
Die Bundesregierung prüft die Bereitstellung mehrjähriger Mittel aus dem Einzelplan 23 für den Wiederaufbau in Gaza, wobei Mittel aus den Haushaltslinien „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“, „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ und „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit“ in Betracht kommen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
In einer schriftlichen Antwort (21/3467) auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (21/3017) erklärte das Ministerium, dass eine konkrete Mittelzuweisung erst nach Festlegung der Wiederaufbauprioritäten erfolgen soll.
Priorisierungsverfahren
Die Prioritäten sollen in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft ermittelt werden, wie die Bundesregierung betont.
Internationale Vorgaben
Weiterhin verweist die Regierung auf den Gaza‑Friedensplan und die UN‑Sicherheitsratsresolution 2803, die die Einrichtung von Übergangsstrukturen und einer Internationalen Stabilisierungsmission vorsehen.
Kooperationspartner
In Bezug auf die Zusammenarbeit kündigte das Ministerium an, Gespräche mit den entsprechenden Institutionen, mit Israel und mit anderen Akteuren wie den USA zu führen, um die genannten Fragen zu klären.
Humanitäre und sicherheitspolitische Aspekte
Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass die humanitären Bedarfe in Gaza erfüllt und legitime israelische Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden müssen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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