Deutschland: Bundesregierung prüft Rechtsanspruch auf Open Data und plant Reform des Informationsfreiheitsgesetzes
Kernaussage
Am 5. Juni 2026 beantwortete die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die nach Zuständigkeiten und Reformvorhaben im Bereich Informationsfreiheit und Open Data fragte. Die Antwort klärte die aktuelle Aufgabenverteilung und den Stand der geplanten Gesetzesänderungen.
Zuständigkeiten
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDV) hat mit seiner Gründung die Verantwortung für Open Data übernommen, während das Bundesinnenministerium (BMI) für den Themenkomplex Informationszugangsrecht zuständig ist.
Prüfung des Rechtsanspruchs
Das BMDV prüft derzeit die konkrete Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Vorhabens, einen Rechtsanspruch auf Open Data dort zu etablieren, wo dies technisch möglich ist.
Geplante Reform des IFG
Die Bundesregierung führt aus, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form zu reformieren, um einen Mehrwert für Bürger und Verwaltung zu schaffen.
Verantwortlicher Ministerium
Der Prozess zur Umsetzung dieses Auftrags liegt aktuell beim Bundesinnenministerium, das die gesetzlichen Änderungen ausarbeiten soll.
Ziel der Open‑Data‑Initiative
Durch den angestrebten Rechtsanspruch soll die Transparenz öffentlicher Daten erhöht und deren Verfügbarkeit für Forschung, Wirtschaft und interessierte Bürger verbessert werden.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung betont, dass die Prüfung und die Reform im engen Austausch zwischen BMDV und BMI fortgeführt werden, um die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele zu erreichen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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