Die Bundesregierung erwägt Änderungen im Familienrecht, um die Situation von Eltern nach Trennung zu verbessern. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion hat das Ministerium die Notwendigkeit von Reformen betont.

Ausgangslage der Anfrage

Die AfD‑Fraktion stellte in der Kleinen Anfrage 21/3210 den Wunsch nach einer Überprüfung der Rechtslage für getrennt lebende Eltern. Die Bundesregierung reagierte mit der schriftlichen Antwort 21/3473 und bezog dabei den Zehnten Familienbericht ein.

Empfehlungen des Zehnten Familienberichts

Der Zehnte Familienbericht fordert ein Gesamtkonzept zur Stärkung gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung. Zudem soll das rechtliche Umfeld stärker an die Lebenswelt moderner Familien angepasst werden.

Aktuelle Rechtslage

Laut Bundeselterngeld‑ und Elternzeitgesetz (BEEG) haben getrennt erziehende Elternteile denselben individuellen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern in Paarbeziehungen, sofern das Kind weiterhin in einer häuslichen Gemeinschaft mit beiden Eltern lebt. Die Regierung weist darauf hin, dass diese Regelung bereits heute die Situation vieler getrennt lebender Eltern berücksichtigt.

Dennoch prüft das Ministerium, ob weitere Anpassungen erforderlich sind, um die Gleichstellung in anderen Bereichen des Familienrechts zu gewährleisten. Dabei wird insbesondere die praktische Umsetzung der bestehenden Bestimmungen analysiert.

Ein möglicher Reformprozess könnte Gesetzesinitiativen im Bundestag sowie Konsultationen mit betroffenen Familien und Fachverbänden umfassen. Die Bundesregierung betont, dass ein umfassender Dialog angestrebt wird, um geeignete Maßnahmen zu identifizieren.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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