DE: Bundesregierung prüft Starttermin für EUDI‑Wallet
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europäischen digitalen Identitätswallet (EUDI-Wallet), die Bürgern ermöglichen soll, sich europaweit digital auszuweisen und persönliche Nachweise zu verwenden. Im Zuge dessen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 13.07.2026 im Parlament eine Kleine Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/6866 gestellt, um den aktuellen Umsetzungsstand, die Projektsteuerung und die technische Ausgestaltung zu erfragen.
Hintergrund
Die EUDI-Wallet ist Teil einer EU‑weiten Initiative zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Identitätsrahmens. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Austausch von Identitätsnachweisen zu vereinfachen und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die deutsche Ausgestaltung soll dabei als nationale Implementierung der EU‑Vorgaben dienen.
Angefragte Details
In der Anfrage fordern die Abgeordneten Auskunft darüber, ob die Bundesregierung am Ziel festhält, die Wallet am 2. Januar 2027 in Betrieb zu nehmen. Weiterhin soll geklärt werden, welche konkreten Funktionen und Nachweise zum Start verfügbar sein werden und welche ursprünglich geplanten Funktionen noch nicht bereitstehen.
Zeitrahmen und Meilensteine
Die Abgeordneten interessieren sich zudem fĂĽr die seit Beginn der Entwicklung festgelegten Meilensteine und Fristen. Sie bitten um eine Ăśbersicht, welche dieser Termine bereits erreicht, welche verschoben wurden und welche noch ausstehen.
Technische Aspekte
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Verwendung kryptografischer Verfahren. Die Fraktion möchte wissen, ob ein Zero‑Knowledge‑Proof oder ein vergleichbares Verfahren in die Wallet integriert wird, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.
Auswirkungen auf weitere Anwendungen
Zudem wird erfragt, welche Konsequenzen die geplante Einführung für die bislang geplante Deutschland‑App hat und ob sich der Starttermin dieser App dadurch verschieben könnte.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung wird die Antworten auf die Kleine Anfrage im Parlament veröffentlichen. Die erhaltenen Informationen sollen künftig die öffentliche Diskussion über die digitale Identitätsinfrastruktur in Deutschland und die EU informieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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