Die Bundesregierung prüft derzeit, unter welchen Voraussetzungen systematisches Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden kann. Die Prüfung folgt auf eine schriftliche Anfrage eines Abgeordneten, die im Januar 2026 beantwortet wurde.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (21/4079) den Wunsch nach Auskunft über das geplante Vorgehen bei der Bekämpfung von Kindermissbrauchsdarstellungen im Darknet. Ziel der Anfrage ist es, Informationen über den aktuellen Stand der Planungen zu erhalten.
Stellungnahme der Bundesregierung
Auf die frühere schriftliche Frage (21/3520) teilte die Bundesregierung im Januar 2026 mit, dass sie prüfe, unter welchen rechtlichen und technischen Bedingungen ein systematisches Suchen und Löschen möglich sei. Ein konkreter Zeitrahmen wurde dabei nicht genannt.
Fraktionsinteressen
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung eine Angabe, wie lange die Prüfung nach aktuellem Planungsstand voraussichtlich noch dauern wird. Die Anfrage soll Klarheit über den Fortgang der Maßnahmen schaffen.
Zeitplan und nächste Schritte
Laut der bisherigen Auskunft befindet sich die Prüfung noch in einem frühen Stadium. Es wird erwartet, dass weitere interne Abstimmungen und ggf. rechtliche Bewertungen folgen, bevor konkrete operative Schritte eingeleitet werden können.
Relevanz für den Schutz von Kindern
Die systematische Entfernung von kinderpornografischem Material aus dem Darknet gilt als wichtiger Baustein im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen. Eine klare rechtliche Grundlage soll sicherstellen, dass Maßnahmen wirksam und zugleich rechtsstaatlich abgesichert sind.
Ausblick
Je nach Ergebnis der Prüfung könnte die Bundesregierung weitere Initiativen ergreifen, etwa die Anpassung bestehender Gesetze oder die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, um die Verbreitung solcher Inhalte wirksam zu bekämpfen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
