Erweiterte Betrachtung des Wasserverbrauchs
Die Bundesregierung will die Wassernutzung von Rechenzentren künftig stärker in den Blick nehmen und plant, das Thema im Rahmen einer Aktualisierung ihrer Rechenzentrumsstrategie ausführlich zu behandeln. Gleichzeitig sind keine neuen Vorgaben für besonders wassersparende Kühlkonzepte oder gesonderte Prüfungen des Wasserbedarfs vorgesehen.
Meldepflicht und aktuelle Datenlage
Betreiber von Rechenzentren müssen den Wasserverbrauch und die Kennzahl Water Usage Effectiveness (WUE) melden, wobei die Kennzahl den Wasserbedarf ins Verhältnis zum Energieverbrauch setzt. Laut Angaben der Bundesregierung haben nicht alle meldepflichtigen Anlagen ihre Daten übermittelt, sodass die genaue Zahl der Verstöße nicht ermittelt werden kann.
Das geltende Energieeffizienzgesetz lässt keine Stichprobenkontrollen zu. Ein Gesetzentwurf soll dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle künftig die Befugnis geben, solche Kontrollen durchzuführen.
Beschränkungen des bestehenden Rechtsrahmens
Über den Wasserverbrauch der vom Bund betriebenen oder für dessen IT‑Dienstleistungen genutzten Rechenzentren liegen nur begrenzte Angaben vor. Im Register sind Meldungen für zwei Rechenzentren verzeichnet, die für die Bundesverwaltung arbeiten. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) berichtet, dass seine erfassten Rechenzentren für die Kühlung kein Wasser verbrauchen, weil sie geschlossene Kühlkreisläufe nutzen.
Die Bundesregierung kann nicht beurteilen, ob bestehende oder geplante Rechenzentren zu Konflikten mit kommunaler Wasserversorgung, Landwirtschaft oder Industrie führen. Zuständig für Planungs‑ und Genehmigungsverfahren seien die Länder und Kommunen.
Ausblick auf gesetzliche Anpassungen
Das Wasserrecht enthält keine spezifischen Vorgaben für besonders wassersparende Kühlkonzepte beim Neubau, bei Erweiterungen oder bei der Beschaffung von Rechenzentrumskapazitäten. Es gelten jedoch die allgemeinen wasserrechtlichen Anforderungen, einschließlich der Pflicht zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Bei der Beschaffung von Rechenkapazität für sogenannte AI‑Gigafactories solle die Wassernutzungseffizienz in die Bewertung der technischen Nachhaltigkeit einfließen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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