Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, um den geplanten Zeitplan für das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt zu erfahren. Dabei wird gefragt, ob die Bundesregierung die Verabschiedung des Gesetzes vor Ablauf der EU‑Umsetzungsfrist am 14. Juni 2027 als gesichert ansieht.
EU‑Richtlinie und Frist
Die EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält eine spezielle Komponente für digitale Formen der Gewalt. Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 14. Juni 2027 in nationales Recht überführen. Die Anfrage zielt darauf ab, den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland zu ermitteln.
Entwurf des Bundesjustizministeriums
Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums führt neue Straftatbestände ein, etwa für sexualisierte Deepfakes. Gleichzeitig lässt er mehrere Vorgaben der EU‑Richtlinie unreguliert, darunter spezialisierte Hilfsangebote für Betroffene, verpflichtende Fortbildungen für Polizisten, Staatsanwälte und Richter sowie die systematische Erfassung von Statistiken zu digitaler Gewalt.
Offene Punkte laut Fraktion
Die Abgeordneten fordern Klarheit darüber, wie die strafrechtliche Erfassung von Cyberbelästigung, insbesondere des sogenannten Cyberflashings – dem unaufgeforderten Versand sexuell expliziter Bilder – ausgestaltet werden soll. Weiterhin wird die Bewertung von sogenannten Nudifizierungs‑Anwendungen sowie die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Online‑Plattformen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union thematisiert.
Ein weiteres Anliegen betrifft die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Verfolgung länderübergreifender Fälle digitaler Gewalt. Die Fraktion möchte wissen, welche strukturellen Mechanismen hierfür vorgesehen sind und welche Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um die Umsetzung zu finanzieren.
Ausblick
Die Bundesregierung wird im Rahmen des regulären parlamentarischen Prozesses auf die Kleine Anfrage reagieren. Die Antworten sollen Aufschluss darüber geben, ob das Gesetz vor dem EU‑Stichtag verabschiedet werden kann und welche Ergänzungen zum Referentenentwurf noch erforderlich sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung