Die Bundesregierung hat mit einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums weitreichende Änderungen für die Immobilienbranche beschlossen, die jährlich rund 44,9 Millionen Euro an Verwaltungskosten für Immobilienmakler und weitere 10 Millionen Euro durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels einsparen sollen.
Finanzielle Einsparungen
Durch die Abschaffung der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von Immobilienmaklern entstehen der Branche voraussichtlich Einsparungen von 44,9 Millionen Euro pro Jahr. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter
Im Gegensatz zu den Immobilienmaklern bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für Wohnimmobilienverwalter bestehen, wie nach der Bundestagsbefassung beschlossen wurde.
Vertrauensbasierter Ansatz
Die Regierung betont, dass die meisten Gewerbetreibenden ihr Handwerk verantwortungsbewusst ausüben und ein eigenständiges Interesse an aktuellem Fachwissen besitzen, weshalb eine gesetzliche Weiterbildungspflicht entbehrlich sei.
Abschaffung des Nationalen Heizungslabels
Die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes beendet die Verpflichtung der Bezirksschornsteinfeger, ein nationales Heizungslabel auf älteren Heizungsanlagen anzubringen. Das Label, das seit Januar 2017 galt, hat laut einer Evaluation von 2020 die angestrebten Energieeinsparungen und Kesseltauschzahlen nicht erreicht.
Erweiterte Genehmigungsfiktion
Der Gesetzentwurf führt eine erweiterte Genehmigungsfiktion nach der Gewerbeordnung ein:
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