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Bundesregierung richtet Kompetenzzentrum fĂĽr leichte Sprache ein
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AI GENERATED 28.05.2026 • 13:25 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung richtet Kompetenzzentrum fĂĽr leichte Sprache ein

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Die Bundesregierung hat Mitte Februar 2026 das Behindertengleichstellungsgesetz reformiert und ein Bundeskompetenzzentrum für leichte Sprache sowie Deutsche Gebärdensprache eingerichtet. Das Zentrum soll die Ministerien und nachgeordneten Behörden bei der Bereitstellung barrierefreier Informationen beraten.

Rechtlicher Rahmen

Barrierefreiheit ist ein verbrieftes Recht, das sich aus Artikel 9 der UN‑Behindertenrechtskonvention sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV 2.0) ergibt. Alle Träger öffentlicher Gewalt sind verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.

Merkmale einfacher Sprache

Texte in einfacher Sprache folgen einem festen Regelwerk: Sie verwenden einfache Wörter, kurze Sätze, einen aktiven Schreibstil und klare visuelle Gestaltung. Jeder Satz beginnt auf einer neuen Zeile, und die Typografie wird an die Bedürfnisse von Lesern mit eingeschränktem Leseverständnis angepasst.

Zielgruppen

Das Angebot richtet sich nicht nur an Personen mit Lernschwierigkeiten, sondern auch an Personen, die funktionalen Analphabetismus, Aphasie, prälinguale Hörschädigung oder Demenz haben. Durch die vereinfachte Darstellung wird die Teilhabe aller Bürger am öffentlichen Diskurs erleichtert.

Umsetzung und Angebote

Im Publikationsportal der Bundesregierung stehen bereits zahlreiche Informationen der Ministerien in leichter Sprache zum Download bereit. Zusätzlich werden Inhalte in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.

Qualitätssicherung

Jeder übersetzte Text wird von mindestens zwei Personen aus der jeweiligen Zielgruppe auf Verständlichkeit geprüft. Die Texte besitzen jedoch keine Rechtskraft und ersetzen nicht die Originaldokumente.

Ausblick

Das neu geschaffene Kompetenzzentrum wird künftig weitere Behörden bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen unterstützen und damit die Informationszugänglichkeit für alle Bürger weiter ausbauen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus staatlichen, institutionellen und offen lizenzierten Quellen.

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