Entscheidung und Inkrafttreten
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 erneut zu senken. Damit sollen die Steuersätze für Kurz‑, Mittel‑ und Langstreckenflüge auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 zurückgeführt werden. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrsstandorts zu stärken.
Hintergrund der MaĂźnahme
Der Luftverkehr in Deutschland befindet sich seit Jahren in einer schwierigen Lage. Hohe Gebühren, Abgaben und Betriebskosten belasten die Branche im internationalen Vergleich. Rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt mit der Luftfahrt zusammen, wodurch die Branche für die wirtschaftliche Stärke und die Exportkraft des Landes von zentraler Bedeutung ist.
Legislative Schritte
Im Koalitionsausschuss vom 13. November 2025 einigte sich die Regierungskoalition auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Luftverkehrsbranche. Der Gesetzentwurf wurde am 21. Mai 2026 vom Bundestag angenommen und am 12. Juni 2026 vom Bundesrat gebilligt. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Juli 2026.
Konkrete Steuerentlastungen
Die Senkung betrifft alle Streckenklassen: Kurzstrecken werden von 15,53 Euro auf 13,03 Euro je Fluggast reduziert, Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und Langstrecken von 70,83 Euro auf 59,43 Euro. Die Entlastung reicht somit bis zu 11,40 Euro pro Fluggast.
Auswirkungen auf Ticketpreise
Die Reduzierung der Luftverkehrsteuer kann dazu beitragen, Belastungen fĂĽr Reisende abzufedern und weitere Preissteigerungen zu verhindern. Die Entscheidung, inwieweit die Unternehmen die Steuerentlastung an die Kunden weitergeben, liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fluggesellschaften.
Erwartete Effekte fĂĽr die Branche
Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr soll die Maßnahme die Attraktivität des Luftverkehrsstandorts erhöhen, Investitionen fördern und langfristig die Beschäftigung sichern. Durch die Entlastung könnten Fluggesellschaften ihre Kostenstruktur verbessern und wettbewerbsfähiger gegenüber ausländischen Anbietern werden.
WeiterfĂĽhrende MaĂźnahmen
Die Bundesregierung betont, dass die Senkung der Luftverkehrsteuer Teil eines umfassenderen Koalitionsvertrags sei, der weitere Schritte zur Stärkung der Luftfahrtindustrie vorsieht. Die Wirksamkeit der Steuerreduktion wird in den kommenden Jahren regelmäßig ĂĽberprĂĽft. [Lizenzangabe]: ‚Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland)‘ [Zusatz]: “
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