Die Bundesregierung hat ihr Bundeskonzept zur Steigerung des Anteils ostdeutscher Personen in Führungspositionen der Bundesverwaltung weitergeführt, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht. Das Monitoring wird regelmäßig fortgeführt und die Ergebnisse werden anhand einer jährlichen ressortübergreifenden Datenerhebung ausgewertet, zuletzt zum Stichtag 30. Juni 2025.
Hintergrund des Konzepts
Das Bundeskonzept wurde eingeführt, um die strukturelle Unterrepräsentanz ostdeutscher Beschäftigter in den obersten Bundesbehörden zu reduzieren. Ziel sei es, die Chancengleichheit zu stärken und die Vielfalt in Entscheidungsprozessen zu erhöhen.
Monitoring und Datenerhebung
Die jährliche Datenerhebung erfolgt ressortübergreifend und erfasst den Anteil ostdeutscher Beschäftigter in leitenden Positionen. Die Auswertung wird von der Bundesregierung koordiniert und dient als Grundlage für weitere Maßnahmen.
Entwicklung der Repräsentanz
Laut den ausgewerteten Daten ist in den obersten Bundesbehörden ein leichter Anstieg der Repräsentanz ostdeutscher Personen zu verzeichnen. Der Anteil lag 2025 bei 15,5 Prozent, im Vergleich zu 13,9 Prozent im Jahr 2022.
Bericht der Ostbeauftragten
Die Bundesregierung verweist für weiterführende Details auf den Bericht der Ostbeauftragten 2025, der zusätzliche Analysen und Handlungsempfehlungen enthält.
Reaktionen und Ausblick
Die Fraktion Die Linke hat das Vorgehen der Bundesregierung positiv bewertet und betont, dass kontinuierliches Monitoring notwendig sei, um langfristige Fortschritte zu sichern. Weitere Schritte seien geplant, um die Zielvorgaben bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
Schlussbemerkung
Die fortgesetzte Umsetzung des Bundeskonzepts signalisiert das anhaltende Engagement der Bundesregierung, strukturelle Ungleichheiten zu adressieren und die Teilhabe ostdeutscher Beschäftigter in leitenden Funktionen zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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