Die Bundesregierung hat erklärt, dass die bestehenden koordinierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weitergeführt werden und derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen geplant sind.
Verantwortungsbereiche
Die Zuständigkeit für die eigentliche Tierseuchenbekämpfung liegt bei den zuständigen Behörden der Länder. Die Bundesregierung übernimmt dabei vornehmlich koordinierende, beratende und unterstützende Aufgaben.
Koordination mit der EU
Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die Länder bei Abstimmungen und Verhandlungen mit der Europäischen Kommission, insbesondere in Bezug auf die Festlegung und Anpassung von Sperrzonen für die ASP.
Zusätzlich werden Anträge und Änderungsvorschläge zum EU-Recht bei der Kommission eingereicht, um die Tierseuchenbekämpfung zu optimieren und die praktische Umsetzung zu erleichtern.
Fachliche Unterstützung für die Länder
Auf Anfrage eines Landes entsendet die Bundesregierung Experten des Friedrich‑Loeffler‑Instituts (FLI), die die Länder bei epidemiologischen Fragestellungen unterstützen.
Das FLI berät die Länder zudem in der ASP‑Diagnostik und bei speziellen Fragestellungen zur Risikobewertung des Virus.
Damit soll eine einheitliche und praxisnahe Vorgehensweise bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland gewährleistet werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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