Deutschland: Bundesregierung sichert Energieversorgung und senkt Steuern
Gesicherte Energieversorgung
Die Bundesregierung betont, dass die Versorgung Deutschlands mit LNG, Rohöl und daraus hergestellten Produkten wie Diesel, Benzin und Flugbenzin derzeit gesichert ist. Lieferungen laufen weiter, während die Lage an der Straße von Hormus die Anfälligkeit der globalen Energiemärkte verdeutlicht.
Kerosin und strategische Reserven
Die physische Kerosinversorgung in Deutschland bleibt stabil. Im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA) hat Deutschland strategische Ölreserven, inklusive Flugbenzin, freigegeben und kann bei Bedarf weitere Reserven mobilisieren. Nationale Raffinerien verarbeiten Rohöl aus Norwegen, den USA, Libyen und Großbritannien, wodurch ein hoher Eigenanteil an der Kraftstoffproduktion besteht.
Energiesteuerliche Entlastung
Durch ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren wurde die kurzfristige Senkung der Energiesteuer für Diesel und Benzin am 24. April vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ab dem 1. Juli reduziert sich die Steuerlast um etwa 17 Cent pro Liter, was einer Gesamteinsparung von rund 1,6 Milliarden Euro entspricht. Die Mineralölwirtschaft soll die Entlastung unverzüglich an die Endverbraucher weitergeben.
Markttransparenz fĂĽr Verbraucher
Die Markttransparenzstelle stellt aktuelle Kraftstoffpreise bereit, die von Preis‑Apps und Service‑Portalen genutzt werden. Diese Dienste ermöglichen es den Verbrauchern, Preise zu vergleichen und günstige Tankzeiten zu identifizieren.
UnterstĂĽtzung fĂĽr Pendler
Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht. Zusätzlich können Arbeitnehmer mit geringem Einkommen weiterhin die Mobilitätsprämie beantragen.
Entlastungsprämie für Arbeitnehmer
Die Bundesregierung hat eine freiwillige Entlastungsprämie von bis zu 1 000 Euro für Arbeitnehmer eingeführt. Arbeitgeber können die Prämie steuer‑ und abgabenfrei an ihre Beschäftigten auszahlen, wobei sie die Auszahlung im Rahmen der Lohnabrechnung vermerken. Die Prämie ist nicht verpflichtend, und die Auszahlung ist ab dem Tag nach Gesetzesverkündung möglich, wobei der Begünstigungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 läuft.
EU‑Koordination und Ausblick
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit der EU‑Kommission und europäischen Partnern, um bei möglichen Engpässen im Kerosinmarkt gemeinsam zu reagieren. Gleichzeitig prüft die EU‑Kommission, ob kriegsbedingte Lieferengpässe als außergewöhnliche Umstände für Fluggastrechte gelten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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