Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass bislang keine Erkenntnisse über Erkrankungen bei Soldaten vorliegen, die auf beim Schießen auf Standortschießanlagen freigesetzte Gefahrstoffe zurückzuführen sind. Die Aussage stammt aus einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Ergebnisse der Messungen
Messungen auf den Zielgeländeflächen von Schießständen und Standortschießanlagen haben Belastungen durch Blei und Antimon bestätigt. Die Messergebnisse lagen dem Streitkräfteamt Ende 2025 vor.
Rücknahme der Sofortmaßnahmen
Ein Schreiben des Streitkräfteamtes vom 12. Februar 2026, das „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ ankündigte, wurde am 2. April 2026 wieder aufgehoben.
Fortbestehen rechtlicher Vorgaben
Die rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes sowie die technischen und arbeitsmedizinischen Regelungen und Beratungsmöglichkeiten gelten weiterhin uneingeschränkt.
Geltende Verhaltenshinweise
Allgemein geltende Verhaltenshinweise für die Nutzung von Standortschießanlagen, darunter Hygieneregeln beim Schießen, Verpflegen und Hinweise zum Waschen von Uniformteilen, bleiben bestehen.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage wurde von der AfD‑Fraktion gestellt und vom Bundestag am 21. Juli 2026 beantwortet. Die Informationen wurden vom Pressedienst des Deutschen Bundestages veröffentlicht.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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