Keine strafrechtlich relevanten BezĂĽge
Die Bundesregierung teilt mit, dass nach aktuellem Stand keine Erkenntnisse über strafrechtlich relevante Bezüge zu Deutschland im Zusammenhang mit den sogenannten „Epstein‑Files“ vorliegen. Diese Aussage erfolgt im Zuge einer Antwort auf eine Anfrage der AfD.
PrĂĽfungsrahmen
Zuständige Bundesbehörden prüfen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten mögliche Deutschlandbezüge. Dabei arbeiten sie, soweit angezeigt, mit anderen Behörden zusammen, um etwaige relevante Sachverhalte zu identifizieren.
Internationale Zusammenarbeit
Die deutschen und US‑amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten operativ eng und vertrauensvoll zusammen. US‑Partnerbehörden werden sowohl von der Polizei als auch von Nachrichtendiensten informiert, sobald Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer aus den „Epstein‑Files“ ersichtlich werden.
BKA und FBI
Das Bundeskriminalamt hat das Federal Bureau of Investigation (FBI) gebeten, deutsche Behörden bei eventuellen Deutschlandbezügen einzubeziehen. Diese vorsorgliche Kontaktaufnahme erfolgte bereits vor einiger Zeit.
Finanzaufsichtliche Anfragen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen ihrer Aufgaben zwei Auskunfts‑ und Vorlageersuchen gestellt. Aus den erhaltenen Informationen ergab sich jedoch derzeit kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf.
Ausblick
Sollten sich aus den laufenden Prüfungen neue Hinweise ergeben, werden die Bundesbehörden die US‑Partnerbehörden umgehend informieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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