Die Bundesregierung hat nach Auswertung einer Befragung des Projektträgers des „Violence Prevention Network“ keinen Anlass für eine Sonderprüfung der dortigen Deradikalisierungsprojekte gesehen. Die Aussage erfolgte in einer schriftlichen Antwort (21/7840) auf eine Kleine Anfrage (21/7526) der AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag.
Hintergrund der Anfrage
Das „Violence Prevention Network“ arbeitet im Bereich der Deradikalisierung. Die Bundesregierung prüfte, ob Unregelmäßigkeiten vorliegen, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für ein besonderes Prüfverfahren bestehen.
Regierungsreaktion
In der Antwort betont die Regierung, dass sie kontinuierlich an der Weiterentwicklung von Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen arbeite. Sie verweist dabei auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zusätzlich wird die Arbeit des im Bundesministerium des Innern angesiedelten Beraterkreises für Islamismusprävention und -bekämpfung genannt, der ebenfalls Teil der umfassenden Strategie sei.
Weitere Maßnahmen und Koordination
Die AfD‑Fraktion hatte in ihrer Anfrage mögliche Defizite und den Wunsch nach einer Sonderprüfung des Netzwerks geäußert. Die Regierung wies darauf hin, dass die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend seien.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium des Innern koordinieren ihre Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Extremismusprävention, das regelmäßig evaluiert werde.
Beobachter aus dem Sicherheitsbereich haben die Erklärung der Regierung als Hinweis darauf gewertet, dass das Netzwerk weiterhin im regulären Rahmen unterstützt wird, ohne dass zusätzliche Prüfungen notwendig seien.
Die Bundesregierung betonte, dass zukünftige Anpassungen des Programms „Demokratie leben!“ auf Basis von Forschungsergebnissen und Praxisrückmeldungen erfolgen würden.
Der Vorgang bleibt Teil der laufenden parlamentarischen Kontrolle von Deradikalisierungsinitiativen und wird voraussichtlich im nächsten Haushaltsbericht weiter thematisiert.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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