Bundesregierung sieht Zusammenarbeit mit Israel im deutschen Interesse
Grundlage der Aussage
Die Bundesrepublik Deutschland bewertet die militärische, polizeiliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel als Teil ihres außen- und sicherheitspolitischen Interesses. Diese Einschätzung erfolgte in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke stellte im Parlament eine Anfrage, die die Vertiefung der genannten Zusammenarbeit mit Israel zum Gegenstand hatte. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage unter Angabe der Vorgangsnummer 21/3368.
Bedeutung für die deutsch‑israelischen Beziehungen
In der Antwort wird betont, dass das Eintreten für Existenz und Sicherheit Israels zum unveränderlichen Wesenskern der bilateralen Beziehungen gehört. Dieser Grundsatz soll laut Regierung die Basis für die weitere Kooperation bilden.
Rüstungspolitische und technologische Aspekte
Die Bundesregierung führt aus, dass die technologische und rüstungspolitische Zusammenarbeit zur Ertüchtigung der Bundeswehr beiträgt, insbesondere angesichts des aktuellen geopolitischen Umfelds.
Rechtlicher Rahmen
Gleichzeitig wird hervorgehoben, dass die Zusammenarbeit jederzeit im Rahmen des Völkerrechts erfolgt. Insbesondere soll sie sich nicht auf Gebiete erstrecken, die nach dem 5. Juni 1967 Teil des Verwaltungsgebiets Israels wurden.
Parlamentarische Reaktionen
Die Fraktion Die Linke kritisierte die bestehenden Regelungen und forderte mehr Transparenz hinsichtlich der konkreten Projekte und deren rechtlicher Bewertung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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