Die Bundesregierung soll im Rahmen einer Kleinen Anfrage Auskunft darüber geben, wie viele Meinungsumfragen im ersten Halbjahr 2026 in Auftrag gegeben wurden.
Hintergrund der Anfrage
Ein Abgeordneter der AfD‑Fraktion hat am 10.08.2026 die Kleine Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/7510 eingereicht. Ziel ist es, Transparenz über die Nutzung von öffentlichen Mitteln für Meinungsforschung zu schaffen.
Erwartete Informationen
Die Anfrage verlangt eine Aufstellung der Gesamtzahl der beauftragten Umfragen sowie eine Auflistung der beteiligten Meinungsforschungsinstitute. Dabei sollen Aufträge des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien, des Bundespresseamtes und weiterer Bundesbehörden berücksichtigt werden.
Beteiligte Institutionen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Angaben zu Aufträgen des Bundeskanzleramtes, der einzelnen Ministerien, des Bundespresseamtes und sonstiger Bundesbehörden zu machen. Zusätzlich soll sie benennen, welche Institute im genannten Zeitraum mit der Durchführung beauftragt wurden.
Relevanz für die Öffentlichkeit
Die erbetenen Daten ermöglichen es der Öffentlichkeit, das Ausmaß staatlicher Meinungsforschung nachzuvollziehen und mögliche Schwerpunkte zu erkennen. Sie dienen zudem als Grundlage für Diskussionen über die Zweckbindung von Haushaltsmitteln.
Weitere Schritte
Nach Eingang der Anfrage hat die Bundesregierung eine Frist, innerhalb derer sie die geforderten Informationen bereitstellen muss. Die Antwort wird im Parlament veröffentlicht und kann von allen Fraktionen eingesehen werden.
Ausblick
Die Ergebnisse könnten künftig Einfluss auf die Gestaltung von Auftragsvergaben im Bereich der Meinungsforschung haben und dienen als Referenz für vergleichbare Anfragen anderer Fraktionen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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