Der Bundestag hat am 6. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf erhalten, in dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Weiterentwicklung des materiellen Schutzniveaus der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) fordert. Der Antrag richtet sich an die Bundesregierung und verlangt konkrete Maßnahmen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und personenbezogener Daten.
Kernanliegen des Antrags
Unter dem Titel „Digitale Grundrechte sichern – Datenschutz einfach, wirksam und föderal stärken“ (Antrag 780/2026) wird ein umfassender Reformrahmen skizziert. Der Gesetzentwurf betont, dass die bestehenden Regelungen der DSGVO weiterentwickelt werden müssen, um den wachsenden Anforderungen digitaler Prozesse gerecht zu werden.
Vermeidung einer Zentralisierung
Ein zentrales Element des Antrags ist die Aufforderung, von einer pauschalen Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für den nicht‑öffentlichen Bereich beim Bund abzusehen. Die Bundesregierung soll demnach die bestehende Pflicht zur Bestellung von Landesdatenschutzbeauftragten beibehalten und nicht weiter aufheben.
Stärkung der Datenschutzkonferenz
Der Gesetzentwurf sieht vor, die gemeinsame Datenschutzkonferenz (DSK) als zentrales Koordinierungs‑ und Kohärenzgremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern gesetzlich zu institutionalisieren. Dabei soll die Möglichkeit bindender Mehrheitsentscheidungen der DSK in Fragen der einheitlichen Rechtsanwendung geschaffen werden.
Klärung länderübergreifender Zuständigkeiten
Weiterhin wird gefordert, die Zuständigkeiten der Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Sachverhalte klarer zu ordnen. Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern und den Aufsichtsbehörden ein verbindliches Regelwerk erarbeiten, das eine einheitliche Handhabung sicherstellt.
Beschäftigtendatenschutzgesetz
Ein weiteres Vorhaben des Antrags ist die Vorlage eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Dieses Gesetz soll den Umgang mit Beschäftigtdaten umfassend regeln und damit einen rechtlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis schaffen.
EU‑weite Harmonisierung
Abschließend fordert der Gesetzentwurf, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für harmonisierte Regelungen des Beschäftigtdatenschutzes einsetzt, um einheitliche Standards innerhalb der Europäischen Union zu erreichen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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