Deutschland: Gesetzesinitiative für geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen
Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf erhalten, der einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen etablieren soll. Die Initiative stammt aus einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die die Bundesregierung auffordert, den Anspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch zu verankern.
Hintergrund des Antrags
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023, das eine „Versorgungsunsicherheit“ bei geschlechtsangleichenden Leistungen aufgezeigt hat. Die Fraktion sieht darin die Notwendigkeit, die rechtliche Grundlage zu stärken, um eine verlässliche Versorgung sicherzustellen.
Betroffene Patientengruppen
Besonders im Fokus stehen Patienten, die sich bereits in einer Hormontherapie befinden, solche, die eine Behandlung beginnen möchten, sowie nicht‑binäre Menschen, deren Geschlechtsempfinden nicht dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht.
Voraussetzungen für den Anspruch
Der Antrag definiert, dass ein Anspruch besteht, wenn das eigene Geschlechtsempfinden im Widerspruch zum bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht steht und die medizinische Maßnahme zur Minderung des Leidensdrucks erforderlich ist.
Umsetzung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss soll nach Inkrafttreten des Gesetzes innerhalb von sechs Monaten Art und Umfang der Leistungen sowie die Anforderungen an Qualifikation und Qualitätssicherung festlegen.
Übergangsregelungen
Laufende Behandlungen sollen bis zum Erlass der Richtlinie fortgeführt werden, bereits genehmigte Leistungen bleiben bezahlt, und rückwirkende Regressforderungen gegen Leistungserbringer werden ausgeschlossen.
Weiteres Verfahren
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Gesetzentwurf zu erarbeiten und im Sozialgesetzbuch zu verankern, um langfristig Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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