Ein Gesetzentwurf soll innerhalb eines Jahres vorgelegt werden, nachdem die AfD‑Fraktion im Bundestag einen Antrag eingereicht hat, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein umfassendes Programm zur Drohnenabwehr mit klaren Zuständigkeiten zu erstellen. Der Antrag betont, dass die nationale Einsatz‑ und Entscheidungsfähigkeit in allen Lagen gesichert sein muss, ohne dass zusätzliche europäische Koordinierungsebenen Verzögerungen verursachen.
Hintergrund der Drohnenbedrohung
Die AfD begründet den Antrag mit einer gestiegenen Gefahr durch unbemannte Luftfahrzeuge im Bundesgebiet. Besonders gefährdet seien Flughäfen und kritische Infrastrukturen, weil Drohnen laut dem Gesuch zunehmend Bestandteil moderner Kriegsführung und hybrider Angriffsformen seien.
Bestehende Maßnahmen und Lücken
Seit Dezember 2025 existiere das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) und die Bundeswehr habe erweiterte Kompetenzen erhalten. Dennoch fehle es laut zahlreichen Behörden an flächendeckenden Systemen, an Schulungen für das Personal und an einer Integration in die Cyber‑Verteidigung.
Forderungen der AfD
Der Gesetzentwurf verlangt die Einrichtung eines spezialisierten Drohnenabwehr‑Testzentrums am Deutschen Zentrum für Luft‑ und Raumfahrt (DLR). Zudem soll die Bundesregierung innerhalb eines Jahres ein Gesetz vorlegen, das Einsatzbefugnisse regelt, Verantwortlichkeiten festlegt und schnelle Reaktionen ohne Kompetenzüberschneidungen ermöglicht.
Europäische Initiativen
Die AfD weist darauf hin, dass europäische Vorhaben wie die Europäische Drohnen‑Verteidigungsinitiative (EDDI) zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch bislang keine konkreten Ergebnisse erbracht haben.
Reaktionen der Behörden
Verschiedene Behörden haben im Rahmen des Antrags fehlende Ausstattung und unzureichend entwickelte Rechtsgrundlagen kritisiert. Sie betonen, dass die aktuelle Lage eine schnellere Umsetzung von Schutzmaßnahmen erfordere.
Ausblick
Der Antrag stellt die Bundesregierung vor die Aufgabe, binnen einer Jahresfrist ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten und das geforderte Testzentrum zu realisieren, um die Drohnenabwehr in Deutschland zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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