Bundesregierung soll Umfang von Rückforderungen bei Flüchtlingsbürgschaften offenlegen
Hintergrund der Anfrage
Am 6. Januar 2026 hat die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (21/3399) an die Bundesregierung gerichtet, in der nach dem tatsächlichen Umfang von Rückforderungen öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit sogenannten Verpflichtungserklärungen, auch als Flüchtlingsbürgschaften bezeichnet, gefragt wird.
Rechtlicher Rahmen
Die Anfrage beruft sich auf § 68 des Aufenthaltsgesetzes, der festlegt, dass derjenige, der sich zur Tragung des Lebensunterhalts eines Ausländers verpflichtet, sämtliche öffentlichen Mittel erstatten muss.
Geforderte Daten zu Visaanträgen
Die Fraktion verlangt Auskunft darüber, wie viele Anträge auf langfristige Aufenthaltsvisa im Zeitraum von 2016 bis einschließlich 2025 mit einer gültigen Verpflichtungserklärung gestellt wurden und wie viele dieser Anträge abgelehnt wurden.
Finanzielle Rückforderungen
Weiterhin werden die Zahl und die Höhe der von gemeinsamen Einrichtungen sowie zugelassenen kommunalen Trägern erlassenen Erstattungsbescheide erbeten, wobei zwischen bereits getilgten und noch offenen Forderungen unterschieden werden soll.
Durchsetzung und Inkasso
Die Abgeordneten fragen nach der Anzahl titulierter Ansprüche, nach eingesetzten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und nach den Strategien, die von Inkassodienstleistern angewendet werden.
Altfälle
Zusätzlich soll die Bundesregierung Angaben zu Rückforderungen aus Fällen vor dem 6. August 2016 machen, um ein vollständiges Bild der historischen Belastung zu erhalten.
Parlamentarische Bedeutung
Die Anfrage ist Teil einer breiteren parlamentarischen Kontrolle der finanziellen Auswirkungen von Flüchtlingsbürgschaften auf die öffentlichen Haushalte.
Erwartete Antwort
Nach den geltenden Verfahrensregeln wird von der Bundesregierung erwartet, die geforderten Statistiken und Erläuterungen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Mögliche Folgen
Die veröffentlichten Zahlen könnten künftig als Grundlage für legislative Anpassungen des Bürgschaftssystems dienen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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