Am Freitag, dem 12. Juni 2026, hat der Bundestag in einer ersten Lesung ĂĽber einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgestimmt, der die psychosoziale Prozessbegleitung als Instrument des strafprozessualen Opferschutzes ausbauen soll. Der Entwurf wurde fĂĽr eine halbe Stunde diskutiert und soll anschlieĂźend an die AusschĂĽsse weitergeleitet werden.
Gesetzgebungsprozess
Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zugeleitet, wobei der Rechtsausschuss die federführende Rolle in den weiteren Beratungen übernehmen soll.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht Änderungen im § 406g der Strafprozessordnung sowie im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vor, um das Angebot besser nutzbar zu machen und flächendeckend zu sichern.
Erweiterung des Leistungsumfangs
Ein zentrales Ziel ist die Öffnung des Angebots für Opfer schwerer häuslicher Gewalt, die bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Begleitung hatten, jedoch in gravierenden Fällen besonders auf Unterstützung angewiesen sind.
Bisheriger Anspruch seit 2017
Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch Sexual- oder schwere Gewalttaten verletzt wurden, einen Anspruch auf professionelle, nicht‑rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Diese Begleitung umfasst qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Verfahren.
Erwartete Wirkung und weitere Schritte
Studien haben gezeigt, dass die psychosoziale Prozessbegleitung ein wesentliches Instrument zur Stärkung des Opferschutzes darstellt, die Inanspruchnahme‑Zahlen jedoch hinter den Prognosen zurückbleiben. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Nutzung zu erhöhen und das Angebot weiter zu professionalisieren.
Schutz von Opfern von Volksverhetzung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung des Schutzes für Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung, die bislang nicht im Katalog des § 395 Absatz 3 StPO als Nebenkläger berücksichtigt sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung